Aug

26

2010

Haftpflicht Versicherung für Bauherren und für privat

Abgelegt in Versicherungen

Wegen der vielerorts steigenden Mietpreise entschließen sich immer mehr Deutsche zum Bau eines Eigenheims. Diese benötigen eine Bauherren Haftpflicht Versicherung, um sich vor Kosten in Millionenhöhe zu schützen.


Bauherren sind für fast alles, was sich auf der eigenen Baustelle ereignet, verantwortlich. Durch einen Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Neubau verursacht wird, können ihm schnell hohe Zusatzkosten entstehen, die häufig das gesamte Bauvorhaben in Gefahr bringen können. Hat der Bauherr dann keine entsprechende Versicherung, kann ihm der finanzielle Ruin bevorstehen.

Kommt auf der Baustelle eine Person zu Schaden (z. B. Besucher, spielende Kinder oder Passanten) oder wird ein vorüber fahrendes oder parkendes Auto durch ein Bauteil beschädigt, so trägt die Bauherrenhaftpflicht die Kosten für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Auch mitunter sehr teure Rechtsstreitigkeiten, die aus solchen Schäden resultieren, übernimmt die Versicherung.

Der Versicherungsschutz gilt allerdings nicht für Schäden durch Feuer. Das Feuerrisiko während des Rohbaus wird in den meisten Fällen über eine spezielle Feuerrohbauversicherung abgedeckt, die der Bauherr während der Bauzeit kostenfrei im Rahmen einer Gebäudeversicherung erhält. In jedem Fall sollte man sowohl privat als auch als Bauherr mit einem Versicherungsvergleich nach einer geeigneten Haftpflicht Versicherung suchen.

Die Privathaftpflicht Versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Jeder muss für Schäden haften, die er anderen schuldhaft zufügt, letztlich mit seinem gesamten Vermögen. Haftpflichtversicherungen können diese Kosten übernehmen und den Versicherungsnehmer vor erheblichen finanziellen Schäden bewahren.

Die private Haftpflichtversicherung kommt auf, wenn der Versicherte anderen Schäden zugefügt hat. Sie übernimmt Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden. Fahrlässig verursachte Schäden sind nicht versichert. Nachdem der Versicherte einen Schadensfall gemeldet hat, prüft ein Gutachter, ob der jeweilige Anspruch auf Versicherungsschutz berechtigt ist.

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