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	<title>Immobilien-Blog &#187; Welt Online</title>
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	<description>Immobilien, Immobilienfinanzierung und Einrichtung</description>
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		<title>Morgan Stanley P2 Value: Dritter offener Immobilienfonds in Deutschland zusammengebrochen</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 16:21:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach Kanam und Aberdeen muss jetzt ein dritter Anbieter offener Immobilienfonds einen Fonds liquidieren. Wie die Welt Online berichtet, ist nun auch ein offener Immobilienfonds von Morgan Stanley zusammengebrochen. Die Liquidation des P2 Value wurde heute bekanntgegeben. Die Fondsgesellschaft konnte die Immobilien im Bestand nicht so schnell verkaufen, wie die Zahl der Anleger anstieg, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Kanam und Aberdeen muss jetzt ein dritter Anbieter offener Immobilienfonds einen Fonds liquidieren. Wie die <a title="Welt Online" href="http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article10560822/Kollaps-mit-Ansage.html" target="_blank">Welt Online</a> berichtet, ist nun auch ein offener Immobilienfonds von Morgan Stanley zusammengebrochen. Die Liquidation des P2 Value wurde heute bekanntgegeben. Die Fondsgesellschaft konnte die Immobilien im Bestand nicht so schnell verkaufen, wie die Zahl der Anleger anstieg, die ihre Beteiligungen am Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value in Deutschland zurückgeben wollten. <span id="more-432"></span></p>
<p>Der offene Immobilienfonds von Morgan Stanley P2 Value war erst im November 2005 aufgelegt worden. Die Immobilienmärkte auf globaler Ebene befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf halbem Weg zum Höhepunkt des Aufschwungs. Der offene Immobilienfonds erwarb den Hauptanteil des Immobilienportfolios 2006 und 2007, als der Markt nahezu den Peak erreicht hatte. Die Konzentration auf Immobilien in Fernost kurz vor der Krise 2008 und 2009 in der die Immobilienpreise auf globaler Ebene zusammenbrachen, gab vielen Experten ebenfalls zu denken.</p>
<p>Prinzipiell ist ein offener Immobilienfonds mit Problemen behaftet, da es sich bei einer Investition in Immobilien um eine langfristige Kapitalanlage handelt. Dadurch, dass für offene Immobilienfonds die Anteile jedoch täglich erworben oder veräußert werden können, ergibt sich bei einem Ansturm der Kunden, die ihre Anteile zurückgeben, eine enorme Finanzierungslücke. Eine große Immobilie aus dem Portfolio zu veräußern, um die durch die Rückgabe vieler Anteile abzudecken, ist jedoch in der Regel nicht sofort möglich – letztendlich sind Immobilien langfristige Kapitalanlagen, die nicht wie Aktien einfach kurzfristig verkauft werden können.</p>
<p>Die gesetzliche Regelung, die bestimmte Fristen für die Rückgabe von Anteilen offener Immobilienfonds festlegt, soll künftig Situationen wie aktuell beim Morgan Stanley P2 Value verhindern.</p>
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		<title>BGH Urteil: Der Vermieter kann künftig eine Mieterhöhung anhand der Vergleichsmiete leichter durchsetzen</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 18:32:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das aktuelle BGH Urteil stärkt die Rechte der Vermieter und schwächt gleichzeitig die Rechte der Mieter. Wie die Welt Online berichtet, entschieden die Richter am BGH, dass für eine Mieterhöhung die Ermittlung der Vergleichsmiete ausreichen kann. Ein einfacher Mietspiegel kann dabei zur Errechnung der örtlichen Vergleichsmiete herangezogen werden, nach Ansicht der Richter ist es nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das aktuelle BGH Urteil stärkt die Rechte der Vermieter und schwächt gleichzeitig die Rechte der Mieter. Wie <a title="die Welt Online" href="http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article8072639/Einfacher-Mietspiegel-reicht-fuer-Mieterhoehung-aus.html" target="_blank">die Welt Online </a>berichtet, entschieden die Richter am BGH, dass für eine Mieterhöhung die Ermittlung der Vergleichsmiete ausreichen kann. Ein einfacher Mietspiegel kann dabei zur Errechnung der örtlichen Vergleichsmiete herangezogen werden, nach Ansicht der Richter ist es nicht notwendig, dass es sich dabei um einen wissenschaftlich fundierten Mietspiegel handeln muss.</p>
<p><span id="more-383"></span></p>
<p>In dem Fall, der vom BGH verhandelt wurde, nahm der Vermieter einen Mietspiegel aus Schorndorf als Grundlage für eine Mieterhöhung, die der Mieter in Backnang tragen sollte. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass diese eine akzeptable Vergleichsmiete darstelle, da beide Orte vergleichbar seien. Das BGH Urteil besagt, dass die Mieterhöhung aufgrund der Vergleichsmiete rechtens sei.</p>
<p>Dabei stellt sich lediglich die Frage, wer die immer weiter steigenden Kosten überhaupt tragen soll. Letztendlich wird bei den kleinen Bürgern an allen Ecken und Enden gekürzt. Letztendlich kann dies sogar den Staat, also wiederum uns alle, einiges mehr kosten, da die zahlreichen Hartz IV Empfänger auf die Bezahlung der Miete durch den Staat angewiesen sind. Fakt ist, dass der Vermieter nun grundsätzlich als Begründung für eine Mieterhöhung eine Vergleichsmiete auch aus Nachbarorten heranziehen kann – Existenzgründer und Selbständige mit kleinen Unternehmen, die sich im Aufbau befinden, sowie Arbeitnehmer sind wohl wieder die <a title="Leidtragenden" href="http://schatzis-blog.de/politisches/bgh-erleichtert-mieterhohungen-wer-solls-zahlen/" target="_blank">Leidtragenden </a>durch das aktuelle BGH Urteil.</p>
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		<title>Vermietung an Familienangehörige: BGH Urteil zum Mietrecht – Kündigung wegen Eigenbedarf erweitert</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 22:09:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Künftig kann der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf die Kündigung aussprechen, wenn es sich bei der neuen Vermietung an Familienangehörige um Neffen oder Nichten handelt. Der Gesetzestext im BGB in Bezug auf das Mietrecht ist für den Eigenbedarf zur Kündigung als Voraussetzung gegeben, dass die Wohnung an Angehörige seines Haushalts und seiner Familie vermietet werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Künftig kann der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf die Kündigung aussprechen, wenn es sich bei der neuen Vermietung an Familienangehörige um Neffen oder Nichten handelt. Der Gesetzestext im BGB in Bezug auf das <a title="Mietrecht" href="http://www.bauen-aber-richtig-weblog.de/50226711/gerichtsurteile_baurecht_und_mietrecht.php" target="_blank">Mietrecht </a>ist für den Eigenbedarf zur Kündigung als Voraussetzung gegeben, dass die Wohnung an Angehörige seines Haushalts und seiner Familie vermietet werden soll.<span id="more-330"></span></p>
<p>Bisher zählten in der Rechtsprechung beim Mietrecht zur Vermietung an Familienangehörige nur Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel. Mit dem Urteil des BGH kann der Vermieter dem Mieter nun leichter kündigen, da künftig auch Neffen und Nichten als Familienangehörige im Sinne des Gesetzestextes gelten.</p>
<p>Wie die <a title="Welt online" href="http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article6594025/Mehr-Spielraum-fuer-Eigenbedarfskuendigung.html" target="_blank">Welt online </a>berichtet, gehen die Rechtsexperten davon aus, dass sich viele Gerichte an dem BGH Urteil in Bezug auf das Mietrecht orientieren werden. Dadurch könnte sich die Zahl der Vermieter erhöhen, die eine Kündigung wegen Eigenbedarf zur Vermietung der Wohnung an Neffen und Nichten als Familienangehörige aussprechen.</p>
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		<title>Hauseigentümer: Im Hinblick auf die Auswahl der Mieter sind Vermieter in Ostdeutschland vorsichtiger als in Westdeutschland</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 15:16:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie die Welt Online berichtet, wurde von Immobilien Scout 24 eine Umfrage bei 1.046 Vermietern durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass Hauseigentümer von Immobilien in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland einen größeren Wert auf die finanzielle Situation der Mieter legen. Die Vermieter in Ostdeutschland zeigen sich bei einer Neuvermietung sehr skeptisch. Nicht nur die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die <a title="Welt Online" href="http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article6327745/Mietsicherheit-Vermieter-im-Osten-vorsichtiger-als-im-Westen.html" target="_blank">Welt Online </a>berichtet, wurde von Immobilien Scout 24 eine Umfrage bei 1.046 Vermietern durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass Hauseigentümer von Immobilien in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland einen größeren Wert auf die finanzielle Situation der Mieter legen. Die Vermieter in Ostdeutschland zeigen sich bei einer Neuvermietung sehr skeptisch. Nicht nur die Kaution als Mietsicherheit muss hier gewährleistet sein – viele Hauseigentümer von Immobilien in Ostdeutschland lassen sich von den Mietinteressenten die Einkommensnachweise zeigen.<span id="more-307"></span> </p>
<p>Im Vergleich der Hauseigentümer von Immobilien in Ostdeutschland können die Mieter gegenüber dem Vermieter in Westdeutschland häufig nur durch Sympathie zu einem Mietvertrag überzeugen, wie Immobilien Scout 24 mitteilte. Bei fast der Hälfte der Hauseigentümer von Immobilien in Ostdeutschland müssen die Mieter dem künftigen Vermieter zusätzlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen.</p>
<p>Die Hauseigentümer in Westdeutschland dagegen legen bei der Wahl der Mieter als Vermieter mehr Wert auf die Sicherheit des Jobs und nicht auf die Liquidität der künftigen Bewohner. Für alle Mieter und Vermieter gibt es noch zusätzliche Sicherheit im Hinblick auf die Kaution als Mietsicherheit: Die Mietbürgschaft vom <a title="Mietkautionsbund" href="http://www.azngeek.de/allgemein/der-deutscher-mietkautionsbund-e-v-spendet-geld" target="_blank">Mietkautionsbund</a>. Diese ist speziell für Mieter interessant die die Kaution an den Vermieter wegen der hohen Ausgaben für den Umzug und die neuen Möbel nicht aufbringen können. Allerdings könnte dies aufgrund der fehlenden Liquidität für die Kaution als Mietsicherheit gleichzeitig für den Hauseigentümer wirken, als wäre das notwendige Geld für die Miete ebenfalls nicht gesichert.</p>
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