Hausbesitzer können Geld sparen, wenn die Immobilien leer stehen und keine Mieter vorhanden sind. Dann kann die Grundsteuer, die der Vermieter zahlen muss, entsprechend verringert werden. Allerdings muss der Erlass der Grundsteuer vom Vermieter der Immobilien bzw. dem Hausbesitzer rechtzeitig beantragt werden. Der jeweilige Stichtag ist der 31. März für das Vorjahr. Den Antrag auf den teilweisen Erlass der Grundsteuer kann der Vermieter oder Hausbesitzer entweder bei der Gemeinde, der Stadtverwaltung oder in manchen Fällen auch direkt beim Finanzamt stellen. (weiterlesen…)
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