Hausbesitzer können Geld sparen, wenn die Immobilien leer stehen und keine Mieter vorhanden sind. Dann kann die Grundsteuer, die der Vermieter zahlen muss, entsprechend verringert werden. Allerdings muss der Erlass der Grundsteuer vom Vermieter der Immobilien bzw. dem Hausbesitzer rechtzeitig beantragt werden. Der jeweilige Stichtag ist der 31. März für das Vorjahr. Den Antrag auf den teilweisen Erlass der Grundsteuer kann der Vermieter oder Hausbesitzer entweder bei der Gemeinde, der Stadtverwaltung oder in manchen Fällen auch direkt beim Finanzamt stellen. (weiterlesen…)
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Die Wohnungspreise in Wien sind in den letzten Jahren in vielen Bezirken stark gestiegen. Vor allem bei Eigentumswohnungen aber auch die Mieten haben angezogen.
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Durch das Energiewirtschaftsgesetz EnWG wird geregelt, dass seit Jahresbeginn bei Immobilien im Neubau nur noch intelligente Stromzähler installiert werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht nur beim Neubau von einem Haus, sondern auch bei einer umfassenden Sanierung oder Renovierung. Somit werden die alten, schwarzen Stromzähler nach und nach gegen die neue Generation intelligenter Stromzähler ausgetauscht. (weiterlesen…)
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