Das aktuelle BGH Urteil stärkt die Rechte der Vermieter und schwächt gleichzeitig die Rechte der Mieter. Wie die Welt Online berichtet, entschieden die Richter am BGH, dass für eine Mieterhöhung die Ermittlung der Vergleichsmiete ausreichen kann. Ein einfacher Mietspiegel kann dabei zur Errechnung der örtlichen Vergleichsmiete herangezogen werden, nach Ansicht der Richter ist es nicht notwendig, dass es sich dabei um einen wissenschaftlich fundierten Mietspiegel handeln muss.

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Künftig kann der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf die Kündigung aussprechen, wenn es sich bei der neuen Vermietung an Familienangehörige um Neffen oder Nichten handelt. Der Gesetzestext im BGB in Bezug auf das Mietrecht ist für den Eigenbedarf zur Kündigung als Voraussetzung gegeben, dass die Wohnung an Angehörige seines Haushalts und seiner Familie vermietet werden soll. (weiterlesen…)
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Wie die Welt Online berichtet, wurde von Immobilien Scout 24 eine Umfrage bei 1.046 Vermietern durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass Hauseigentümer von Immobilien in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland einen größeren Wert auf die finanzielle Situation der Mieter legen. Die Vermieter in Ostdeutschland zeigen sich bei einer Neuvermietung sehr skeptisch. Nicht nur die Kaution als Mietsicherheit muss hier gewährleistet sein – viele Hauseigentümer von Immobilien in Ostdeutschland lassen sich von den Mietinteressenten die Einkommensnachweise zeigen. (weiterlesen…)
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