Archiv für den Tag: die Bauherren

Dez

11

2009

Baumängel können bei der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung angegeben werden

Abgelegt in Steuern

Die Kosten für die Beseitigung der Baumängel dürfen Hausbesitzer oder die Bauherren nicht von der Steuer als außergewöhnliche Belastung abziehen. Baumängel können zwar hohe Kosten für Reparaturen für die Hausbesitzer darstellen, die durchaus eine enorme finanzielle Belastung darstellen – als außergewöhnliche Belastung gelten diese laut Auffassung am Bundesfinanzhof dennoch nicht. Der LBS-Infodienst Recht und Steuern weist auf dieses Urteil hin. (weiterlesen…)

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