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	<title>Immobilien-Blog &#187; der Mieter</title>
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	<description>Immobilien, Immobilienfinanzierung und Einrichtung</description>
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		<title>BGH Urteil: Der Vermieter kann künftig eine Mieterhöhung anhand der Vergleichsmiete leichter durchsetzen</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 18:32:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das aktuelle BGH Urteil stärkt die Rechte der Vermieter und schwächt gleichzeitig die Rechte der Mieter. Wie die Welt Online berichtet, entschieden die Richter am BGH, dass für eine Mieterhöhung die Ermittlung der Vergleichsmiete ausreichen kann. Ein einfacher Mietspiegel kann dabei zur Errechnung der örtlichen Vergleichsmiete herangezogen werden, nach Ansicht der Richter ist es nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das aktuelle BGH Urteil stärkt die Rechte der Vermieter und schwächt gleichzeitig die Rechte der Mieter. Wie <a title="die Welt Online" href="http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article8072639/Einfacher-Mietspiegel-reicht-fuer-Mieterhoehung-aus.html" target="_blank">die Welt Online </a>berichtet, entschieden die Richter am BGH, dass für eine Mieterhöhung die Ermittlung der Vergleichsmiete ausreichen kann. Ein einfacher Mietspiegel kann dabei zur Errechnung der örtlichen Vergleichsmiete herangezogen werden, nach Ansicht der Richter ist es nicht notwendig, dass es sich dabei um einen wissenschaftlich fundierten Mietspiegel handeln muss.</p>
<p><span id="more-383"></span></p>
<p>In dem Fall, der vom BGH verhandelt wurde, nahm der Vermieter einen Mietspiegel aus Schorndorf als Grundlage für eine Mieterhöhung, die der Mieter in Backnang tragen sollte. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass diese eine akzeptable Vergleichsmiete darstelle, da beide Orte vergleichbar seien. Das BGH Urteil besagt, dass die Mieterhöhung aufgrund der Vergleichsmiete rechtens sei.</p>
<p>Dabei stellt sich lediglich die Frage, wer die immer weiter steigenden Kosten überhaupt tragen soll. Letztendlich wird bei den kleinen Bürgern an allen Ecken und Enden gekürzt. Letztendlich kann dies sogar den Staat, also wiederum uns alle, einiges mehr kosten, da die zahlreichen Hartz IV Empfänger auf die Bezahlung der Miete durch den Staat angewiesen sind. Fakt ist, dass der Vermieter nun grundsätzlich als Begründung für eine Mieterhöhung eine Vergleichsmiete auch aus Nachbarorten heranziehen kann – Existenzgründer und Selbständige mit kleinen Unternehmen, die sich im Aufbau befinden, sowie Arbeitnehmer sind wohl wieder die <a title="Leidtragenden" href="http://schatzis-blog.de/politisches/bgh-erleichtert-mieterhohungen-wer-solls-zahlen/" target="_blank">Leidtragenden </a>durch das aktuelle BGH Urteil.</p>
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		<title>Bei geplantem Umbau für barrierefreies Wohnen muss der Mieter die Erlaubnis vom Vermieter einholen</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Jun 2010 13:31:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Plant der Mieter einen Umbau für barrierefreies Wohnen, muss vom Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden. Hilfsmittel, die problemlos wieder abgenommen werden können, bedürfen jedoch keiner Erlaubnis seitens des Vermieters, wie der Focus online berichtet. Dazu gehören Haltegriffe und weitere Hilfsmittel, die der Mieter anbringen darf, da es sich dabei nicht um eine bauliche Veränderung handelt. 
Im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Plant der Mieter einen Umbau für barrierefreies Wohnen, muss vom Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden. Hilfsmittel, die problemlos wieder abgenommen werden können, bedürfen jedoch keiner Erlaubnis seitens des Vermieters, wie der <a title="Focus online" href="http://www.focus.de/immobilien/mieten/bau-vermieter-muss-umbau-in-mietwohnung-zustimmen_aid_515355.html" target="_blank">Focus online </a>berichtet. Dazu gehören Haltegriffe und weitere Hilfsmittel, die der Mieter anbringen darf, da es sich dabei nicht um eine bauliche Veränderung handelt.<span id="more-377"></span> </p>
<p>Im Hinblick auf<a title="barrierefreies Bauen" href="http://www.einrichten-und-wohlfuehlen.de/2010/05/27/bundesregierung-fordert-altersgerechtes-wohnen/" target="_blank"> barrierefreies Bauen </a>und Wohnen, könnten Verbreiterungen an den Türen geplant werden oder ein barrierefreies Bad, in dem ein Rollstuhlfahrer genügend Platz findet. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um bauliche Veränderungen, die der Mieter nicht ohne Zustimmung vom Vermieter durchführen darf.</p>
<p>Jedoch darf der Vermieter einen Umbau in barrierefreies Wohnen nur dann ablehnen, wenn dadurch andere Mieter benachteiligt werden. Weitere Gründe, die eine Ablehnung durch den Vermieter rechtfertigen, sind die Beeinträchtigung der eigenen Interessen des Vermieters sowie eine aus dem Umbau in barrierefreies Wohnen resultierende Wertminderung der Immobilie.</p>
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