<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Immobilien-Blog &#187; Steuern</title>
	<atom:link href="http://www.dzgen.com/steuern/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.dzgen.com</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 Jul 2010 12:02:48 +0000</lastBuildDate>
	
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Geld sparen als Hausbesitzer: Stehen Immobilien leer und fehlen Mieter, kann die Grundsteuer für den Vermieter gemindert werden</title>
		<link>http://www.dzgen.com/steuern/geld-sparen-als-hausbesitzer-stehen-immobilien-leer-und-fehlen-mieter-kann-die-grundsteuer-fur-den-vermieter-gemindert-werden.html</link>
		<comments>http://www.dzgen.com/steuern/geld-sparen-als-hausbesitzer-stehen-immobilien-leer-und-fehlen-mieter-kann-die-grundsteuer-fur-den-vermieter-gemindert-werden.html#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 13:31:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[der Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Geld sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbesitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter Vermieter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.dzgen.com/?p=301</guid>
		<description><![CDATA[Hausbesitzer können Geld sparen, wenn die Immobilien leer stehen und keine Mieter vorhanden sind. Dann kann die Grundsteuer, die der Vermieter zahlen muss, entsprechend verringert werden. Allerdings muss der Erlass der Grundsteuer vom Vermieter der Immobilien bzw. dem Hausbesitzer rechtzeitig beantragt werden. Der jeweilige Stichtag ist der 31. März für das Vorjahr. Den Antrag auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hausbesitzer können Geld sparen, wenn die Immobilien leer stehen und keine Mieter vorhanden sind. Dann kann die Grundsteuer, die der Vermieter zahlen muss, entsprechend verringert werden. Allerdings muss der Erlass der Grundsteuer vom Vermieter der Immobilien bzw. dem Hausbesitzer rechtzeitig beantragt werden. Der jeweilige Stichtag ist der 31. März für das Vorjahr. Den Antrag auf den teilweisen Erlass der Grundsteuer kann der Vermieter oder Hausbesitzer entweder bei der Gemeinde, der Stadtverwaltung oder in manchen Fällen auch direkt beim Finanzamt stellen.<span id="more-301"></span> </p>
<p>Die Behörden haben dabei jedoch ein Auge darauf, ob aufgrund von Abschreibungszwecken keine Mieter in den Immobilien wohnen. Der Vermieter sollte auf jeden Fall nachweisen können, dass er sich um die Vermietung bemüht hat und dass die regelmäßigen Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden. Weitere Infos zum Geld sparen bei der Grundsteuer der Vermieter und Hausbesitzer können <a title="hier" href="http://www.meinesteuersoftware.de/news/2010/02/02/geld-sparen-fur-vermieter-keine-grundsteuer-fur-leer-stehende-mietobjekte/" target="_blank">hier </a>nachgelesen werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.dzgen.com/steuern/geld-sparen-als-hausbesitzer-stehen-immobilien-leer-und-fehlen-mieter-kann-die-grundsteuer-fur-den-vermieter-gemindert-werden.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Baumängel können bei der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung angegeben werden</title>
		<link>http://www.dzgen.com/steuern/baumangel-konnen-bei-der-steuererklarung-nicht-als-ausergewohnliche-belastung-angegeben-werden.html</link>
		<comments>http://www.dzgen.com/steuern/baumangel-konnen-bei-der-steuererklarung-nicht-als-ausergewohnliche-belastung-angegeben-werden.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 17:40:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Baumängel]]></category>
		<category><![CDATA[die Bauherren]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten Hausbesitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung außergewöhnliche Belastung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.dzgen.com/?p=272</guid>
		<description><![CDATA[Die Kosten für die Beseitigung der Baumängel dürfen Hausbesitzer oder die Bauherren nicht von der Steuer als außergewöhnliche Belastung abziehen. Baumängel können zwar hohe Kosten für Reparaturen für die Hausbesitzer darstellen, die durchaus eine enorme finanzielle Belastung darstellen – als außergewöhnliche Belastung gelten diese laut Auffassung am Bundesfinanzhof dennoch nicht. Der LBS-Infodienst Recht und Steuern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kosten für die Beseitigung der Baumängel dürfen Hausbesitzer oder die Bauherren nicht von der Steuer als außergewöhnliche Belastung abziehen. Baumängel können zwar hohe Kosten für Reparaturen für die Hausbesitzer darstellen, die durchaus eine enorme finanzielle Belastung darstellen – als außergewöhnliche Belastung gelten diese laut Auffassung am Bundesfinanzhof dennoch nicht. Der LBS-Infodienst Recht und Steuern weist auf dieses Urteil hin.<span id="more-272"></span></p>
<p>Ein Gebäude mit Haupt- und Nebenkomplex, das bereits mehrere Jahrzehnte alt ist, hatte ein Steuerzahler erworben. Die Dachkonstruktion drohte wegen der vorhandenen Baumängel einzustürzen. Die Kosten für die Sanierung wollte der Hausbesitzer bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Fiskus verweigerte dies, da es an der Außergewöhnlichkeit der Investition fehle und da derartige Baumängel nicht wie ein Hochwasserschaden als unvorhersehbare Belastung angehen werden können.</p>
<p>Der Auffassung der Finanzbehörden schloss sich der Bundesfinanzhof an. Es handle sich bei der Abzugsfähigkeit für Baumängel weder um eine unklare noch um eine uneinheitliche Rechtsprechung. Aus diesem Grunde müsse sich das Gericht mit diesem Spezialfall nicht mehr umfassend beschäftigen. Die Kläger hatten angenommen, dass es eine Unterscheidung zwischen gewöhnlich und ungewöhnlich für Baumängel getroffen werde, dies geschah am Bundesfinanzhof jedoch nicht. Grundsätzlich wurden <a title="Baumängel" href="http://blog.bauen-einrichten.de/2009/04/gewahrleistung-gegen-baumangel-burgschaft-uberprufen/" target="_blank">Baumängel </a>nicht für die Steuer als außergewöhnliche Belastung für die Bauherren und Hausbesitzer anerkannt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.dzgen.com/steuern/baumangel-konnen-bei-der-steuererklarung-nicht-als-ausergewohnliche-belastung-angegeben-werden.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
