Künftig kann der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf die Kündigung aussprechen, wenn es sich bei der neuen Vermietung an Familienangehörige um Neffen oder Nichten handelt. Der Gesetzestext im BGB in Bezug auf das Mietrecht ist für den Eigenbedarf zur Kündigung als Voraussetzung gegeben, dass die Wohnung an Angehörige seines Haushalts und seiner Familie vermietet werden soll.
Bisher zählten in der Rechtsprechung beim Mietrecht zur Vermietung an Familienangehörige nur Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel. Mit dem Urteil des BGH kann der Vermieter dem Mieter nun leichter kündigen, da künftig auch Neffen und Nichten als Familienangehörige im Sinne des Gesetzestextes gelten.
Wie die Welt online berichtet, gehen die Rechtsexperten davon aus, dass sich viele Gerichte an dem BGH Urteil in Bezug auf das Mietrecht orientieren werden. Dadurch könnte sich die Zahl der Vermieter erhöhen, die eine Kündigung wegen Eigenbedarf zur Vermietung der Wohnung an Neffen und Nichten als Familienangehörige aussprechen.