Mai

6

2010

Rechte als Mieter: Hausverwaltung vom Amtsgericht München zu Schadenersatz verurteilt

Abgelegt in Allgemein

Wie gestalten sich die Rechte als Mieter, wenn während einem Urlaub oder Reisen der Strom in der Wohnung abgestellt wird? Die Mieter einer Mietwohnung erlebten eine böse Überraschung, als sie aus dem Urlaub in Italien zurückkehrten. Der Energieversorger hatte den Strom abgestellt, da die Hausverwaltung versehentlich einen Mieterwechsel angekündigt hatte.
  

Dabei handelte es sich jedoch um eine Verwechslung. Für den in der Mietwohnung während der Reisen der Mieter entstandenen Schaden wollte weder der Energieversorger, noch die Hausverwaltung aufkommen. Das Amtsgericht München entschied, dass der Energieversorger nicht für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Dies liegt nach Ansicht des Gerichts im Zuständigkeitsbereich der Hausverwaltung, da diese für das Strom Abstellen aufgrund der versehentlichen Ankündigung des Mieterwechsels beim Energieversorger verantwortlich ist.

Hier kann der ausführliche Bericht über die entstandenen Schäden, während die Mieter ihren Urlaub in Italien verbrachten, und das Urteil gegen die Hausverwaltung durch das Amtsgericht München nachgelesen werden. Ob die Hausverwaltung in Berufung gehen wird und somit die Rechte als Mieter in Frage gestellt werden, ist noch unklar.

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