Jun

26

2010

BGH Urteil: Der Vermieter kann künftig eine Mieterhöhung anhand der Vergleichsmiete leichter durchsetzen

Abgelegt in Allgemein

Das aktuelle BGH Urteil stärkt die Rechte der Vermieter und schwächt gleichzeitig die Rechte der Mieter. Wie die Welt Online berichtet, entschieden die Richter am BGH, dass für eine Mieterhöhung die Ermittlung der Vergleichsmiete ausreichen kann. Ein einfacher Mietspiegel kann dabei zur Errechnung der örtlichen Vergleichsmiete herangezogen werden, nach Ansicht der Richter ist es nicht notwendig, dass es sich dabei um einen wissenschaftlich fundierten Mietspiegel handeln muss.


In dem Fall, der vom BGH verhandelt wurde, nahm der Vermieter einen Mietspiegel aus Schorndorf als Grundlage für eine Mieterhöhung, die der Mieter in Backnang tragen sollte. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass diese eine akzeptable Vergleichsmiete darstelle, da beide Orte vergleichbar seien. Das BGH Urteil besagt, dass die Mieterhöhung aufgrund der Vergleichsmiete rechtens sei.

Dabei stellt sich lediglich die Frage, wer die immer weiter steigenden Kosten überhaupt tragen soll. Letztendlich wird bei den kleinen Bürgern an allen Ecken und Enden gekürzt. Letztendlich kann dies sogar den Staat, also wiederum uns alle, einiges mehr kosten, da die zahlreichen Hartz IV Empfänger auf die Bezahlung der Miete durch den Staat angewiesen sind. Fakt ist, dass der Vermieter nun grundsätzlich als Begründung für eine Mieterhöhung eine Vergleichsmiete auch aus Nachbarorten heranziehen kann – Existenzgründer und Selbständige mit kleinen Unternehmen, die sich im Aufbau befinden, sowie Arbeitnehmer sind wohl wieder die Leidtragenden durch das aktuelle BGH Urteil.

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