Plant der Mieter einen Umbau für barrierefreies Wohnen, muss vom Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden. Hilfsmittel, die problemlos wieder abgenommen werden können, bedürfen jedoch keiner Erlaubnis seitens des Vermieters, wie der Focus online berichtet. Dazu gehören Haltegriffe und weitere Hilfsmittel, die der Mieter anbringen darf, da es sich dabei nicht um eine bauliche Veränderung handelt.
Im Hinblick auf barrierefreies Bauen und Wohnen, könnten Verbreiterungen an den Türen geplant werden oder ein barrierefreies Bad, in dem ein Rollstuhlfahrer genügend Platz findet. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um bauliche Veränderungen, die der Mieter nicht ohne Zustimmung vom Vermieter durchführen darf.
Jedoch darf der Vermieter einen Umbau in barrierefreies Wohnen nur dann ablehnen, wenn dadurch andere Mieter benachteiligt werden. Weitere Gründe, die eine Ablehnung durch den Vermieter rechtfertigen, sind die Beeinträchtigung der eigenen Interessen des Vermieters sowie eine aus dem Umbau in barrierefreies Wohnen resultierende Wertminderung der Immobilie.